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Neue Information des KSB

4. Mai 2020

Soeben erreichen uns keine guten Nachrichten zum Thema „Sport im Verein“. Wir geben das mal ungefiltert und unkommentiert weiter an euch:

Sportbetrieb und Zusammenkünfte in Sportvereinen bleiben bis einschließlich 10. Mai untersagt

Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

mit Spannung hat der der organisierte Sport am Donnerstag auf die Entscheidungen der Bundesregierung und der Ministerpräsidentenkonferenz zur Wiederbelebung des Sportbetriebes geblickt.  Vor dem Hintergrund der Empfehlungen, die die Sportministerkonferenz am 28.04. beschlossen hatte und die wir Ihnen mit der letzten Rundmail als Anhang zugeschickt haben, war eine Freigabe des individualisierten Freiluftsports auch in NRW erwartet worden. Leider hat sich das nicht bestätigt.

In der Neufassung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) (gültig vom 04.05. bis einschließlich 10.05.) steht

unter § 4

(1) Untersagt ist jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen (einschließlich Fitnessstudios und Tanzschulen)…


und unter § 12

(1) Zusammenkünfte und Ansammlungen in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sind untersagt.

Vor dem Hintergrund werden wir uns wohl noch gedulden müssen. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Landesregierung in der kommenden Woche konkret dazu äußert, wie es mit dem vereinsbasierten Sportbetrieb weitergeht.

Wir halten Sie weiter informiert.

Passen Sie auf sich auf, befolgen sie die behördlichen Verfügungen und, vor allem, bleiben Sie gesund.

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